Ganztägig lernen. Gemeinschaft erleben. Individuell fördern.

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Abschlussfeier 10a

Abschluss geschafft - das muss gefeiert werden! Und es ist auch erlaubt:
"Da schulische Abschluss- und Einschulungsfeiern für das Schulleben wichtig sind, sollen diese auch in diesem Schuljahr stattfinden. Gefeiert werden darf drinnen und im Freien – natürlich unter Einhaltung der coronabedingten Sicherheitsvorkehrungen.

Das wichtigste vorweg: Alle Gäste der Feier – mit Ausnahme der Schüler und der Schulbeschäftigten – müssen der Schule gegenüber schriftlich erklären, dass sie durch einen aktuellen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test sichergestellt haben, nicht mit dem Coronavirus infiziert zu sein. Alternativ kann erklärt werden, vollständig geimpft oder genesen zu sein. Die Feiern können drinnen oder draußen stattfinden, eine Obergrenze für die Anzahl der Gäste gibt es nicht. Allerdings muss der Mindestabstand von 1,50 Metern sichergestellt werden. Das heißt im Prinzip: Je größer der Raum, desto mehr Gäste können dabei sein. Eine Einschränkung entspannt die Raumsituation: Der Mindestabstand gilt nicht für Menschen, die in einem Haushalt leben. Angehörige können also direkt mit ihren Kindern zusammensitzen. Zudem müssen Schülerinnen und Schüler untereinander keinen Mindestabstand wahren – dem obligatorischen Klassenfoto steht also nichts im Wege!

Sowohl im Innenbereich als auch im Freien gilt für alle Teilnehmenden die Maskenpflicht. Am Tisch darf die Maske für die Dauer der Veranstaltung abgenommen werden – übrigens auch kurz für das Klassenfoto! Wichtig: Die Räume sind vor und nach der Veranstaltung gut zu lüften, alle 20 Minuten muss außerdem ordentlich quergelüftet werden! Grundsätzlich dürfen an den schulischen Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und andere Schulbeschäftige sowie Eltern und Angehörige teilnehmen - vorausgesetzt, sie sind gesund und zeigen keine Erkältungssymptome." Quelle: Newsletter des Amtes für Bildung vom 4. Juni 2021

 

Datum: 
Mittwoch, 16. Juni 2021